GESUCHE FÜR DEN GEFÖRDERTEN WOHNBAU
Wer kann Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden und auf gefördertem Baugrund bauen?
Detailliertere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen des geförderten Wohnbaus erhalten sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen Abteilung Wohnungsbau:
Leistungen der Arche im KVW
- Wer den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der betreffenden Gemeinde hat
- Wer seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in der Autonomen Provinz Südtirol hat
- Wer im Besitz einer Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung ist
- Wer nicht Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen oder leicht erreichbaren Wohnung ist, bzw. wer keine geeignete Wohnung in den letzten 5 Jahren verkauft hat
- Wer nicht Mitglied einer Familie ist, die für einen öffentlichen Beitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist; dies gilt nicht für den Fall, dass eine neue Familie gegründet wird oder die Wohnung unangemessen oder überfüllt war
- Wer über eine Gesamteinkommen verfügt (bereinigtes Einkommen), das die Einkommenshöchstgrenzen der verschiedenen Förderungsarten nicht übersteigt
- Wer mindestens 23 Jahre alt ist (Ausnahme: ledige Antragsteller mit Kind, Gesuchssteller mit Behinderung)
- Wer mindestens 16 Bevorzugungspunkte hat (Laut Punkteberechnung)
Detailliertere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen des geförderten Wohnbaus erhalten sie auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen Abteilung Wohnungsbau:
Leistungen der Arche im KVW
- errechnet die Landesbeiträge im Rahmen der Wohnbauförderung (Bau, Kauf); kontrolliert die Voraussetzungen und macht die Punkteberechnung
- informiert über mögliche Baugründe in verschiedenen Gemeinden Südtirols
- hilft beim Ausfüllen der Ansuchen um geförderten Baugrund in den verschiedenen Gemeinden Südtirols
- führt Interessierte in eine Wohnbaugenossenschaft zusammen
- begleitet Wohnbaugenossenschaften von der Grundzuweisung bis zur Schlüsselübergabe